Die FDP-Fraktion missbilligte heute Ankündigungen der gewaltbereiten linksextremen Szene, wonach der wegen Kfz-Brandstiftung inhaftierte Tobias P. notfalls auch unter Gewaltanwendung befreit werden soll. Überdies forderte die FDP-Fraktion den Innensenator und den Polizeipräsidenten auf sicherzustellen, dass Eigentümern bei der Räumung von besetzten Wohnungen die gesetzlich vorgesehene Unterstützung gewährt wird.
Der stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin, Björn Jotzo, erklärte anlässlich der aktuellen Diskussion über die Räumung der besetzen Häuser in der Brunnenstraße und Liebigstraße:
Es ist nicht Aufgabe der Politik, einem Eigentümer vorzuschreiben, ob eine Räumung vollzogen wird oder ob auf diese verzichtet werden soll. Die Politik muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass eine Räumung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch durchgesetzt werden kann.
Zu Recht kennt das Miet- und Vollstreckungsrecht bei der Wohnungsräumung keinen Unterschied zwischen „besetzten“ und „nicht besetzten“ Häusern. Wenn rechtskräftig entschieden ist, dass eine Person kein Recht zum Verbleib in Mieträumen hat, hat der Eigentümer ein Recht darauf, dass diese Person sein Eigentum verlässt. Es ist Aufgabe des Staates, den Eigentümer bei der Wiedererlangung des Besitzes notfalls auch unter Anwendung von Gewalt zu unterstützen.
Sowohl im rot-roten Senat als auch in einigen Bezirken ist bei dieser Frage offensichtlich der rechtsstaatliche Kompass verloren gegangen. Rechtsfreie Räume kann sich Berlin nicht leisten.